Die Gemeinschaftstarife

(Anbieter, Konditionen, Details)

Die Aktion

(Ziele, Projektpartner, Finanzierung)

  • Wer ist Voltino?

    Voltino ist eine Marke der Wels Strom GmbH und der Wels Strom Öko GmbH, die derzeit rund 50.000 Kunden in Österreich mit Strom versorgen.

    In der Kategorie Umweltzeichen-Strom garantiert Voltino die Lieferung von Umweltzeichen-Strom nach Richtlinie UZ46. Der aktuelle Strommix der Wels Strom Öko GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
    - 75,60% Wasserkraft
    - 2,72% Sonnenenergie
    - 18,54% Windenergie
    - 2,31% feste und flüssige Biomasse
    - 0,83% sonstige Ökoenergie

  • Wer ist goldgas?

    Die goldgas GmbH beliefert derzeit rund 45.000 Haushalte in Österreich mit Gas und Strom. Nach 2014 und 2017 ist goldgas bereits zum dritten Mal Bestbieter beim Energiekosten-Stop im Bereich Gas.

  • Bekomme ich einen Nachweis für den Bezug von Ökostrom / Umweltzeichen-Strom?

    Als Nachweis für den Bezug von Ökostrom / Umweltzeichen-Strom (z.B. für Landesförderungen) genügt die Stromkennzeichnung von Voltino, die Sie mit Ihrer Jahresabrechnung erhalten.

  • Wie lange gelten die vereinbarten Gemeinschaftstarife?

    Die Fixpreise der Aktion für Strom und Gas gelten 18 Monate ab Lieferbeginn. Die Bindefrist ist auf 12 Monate beschränkt. Nach Ablauf der 12-monatigen Bindefrist läuft der Liefervertrag automatisch weiter, solange Sie nicht selbst erneut den Anbieter wechseln oder den Vertrag kündigen (z.B. bei Auszug).

  • Was passiert, wenn der neue Vertrag nach einem Jahr ausläuft?

    Sollten Sie nicht selbst erneut den Anbieter wechseln, läuft Ihr Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres unverändert weiter. Die Preise der Gemeinschaftsaktion gelten jedenfalls für 18 Monate ab Lieferbeginn. Nach Ablauf der einjährigen Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif bzw. Anbieter jederzeit gewechselt werden.

  • Ich habe gewechselt und nach einem Jahr unterbreitet mir der Bestbieter ein neues Angebot. Muss ich das annehmen?

    Nein. Der Bestbieter kann Ihnen nach einem Jahr weitere Angebote zu Kundenbindungsmaßnahmen anbieten. Sie müssen das Angebot aber natürlich nicht annehmen. Wenn Sie es nicht annehmen, läuft Ihr bestehender Vertrag zu den bisherigen Konditionen einfach weiter. Nach Ablauf der Bindefrist bzw. der Mindestvertragslaufzeit können Sie jederzeit wieder einen Anbieterwechsel veranlassen.

    Sollten Sie das Angebot annehmen wollen, achten Sie bitte darauf, ob die angebotenen Tarifkonditionen günstiger sind als Ihre aktuellen. Achten Sie zudem darauf, ob Sie bei Angebotsannahme eine weitere Preisgarantie erhalten und ob Sie für weitere 12 Monate gebunden werden.

  • Ich habe gewechselt und nach Ablauf der Preisgarantie erhöht der Bestbieter die Konditionen des Gemeinschaftstarifes. Was kann ich nun tun?

    Generell haben Sie bei einer Benachrichtigung über eine Preiserhöhung folgende Möglichkeiten:

    • Kein Widerspruch: Sie widersprechen der Preiserhöhung nicht. Bei Inkrafttreten der Preiserhöhung gehen Sie keine neue Bindefrist ein, auch wenn Ihnen der Anbieter mit der Preiserhöhung eine Preisgarantie anbieten sollte. Anschließend stehen Ihnen jederzeit auch noch folgende Möglichkeiten offen:

    - Kontaktaufnahme mit Ihrem jeweiligen Anbieter: Sie widersprechen der Preiserhöhung nicht und erfragen bei Ihrem Anbieter, ob es alternative Tarife gibt, zu denen Sie wechseln könnten.

    - Anbieterwechsel: Sie widersprechen der Preiserhöhung nicht, veranlassen aber dennoch einen Anbieterwechsel. In diesem Fall ist eine Kündigung Ihres aktuellen Lieferanten nicht notwendig, diese wird im Zuge des Anbieterwechsels vom neuen Lieferanten übernommen. Ein Anbieterwechsel dauert in der Regel ca. 3 bis 4 Wochen. Sollte der Anbieterwechsel erst nach Inkrafttreten der Preiserhöhung vollständig vollzogen sein, zahlen Sie die höheren Preise aliquot bis zum Wechselstichtag.

    • Widerspruch: Sie können der Preiserhöhung binnen einer vom Lieferanten gesetzten Frist (häufig zwischen 2 und 4 Wochen) ab Erhalt der Nachricht des Anbieters über die Preiserhöhung widersprechen. Wir empfehlen den Widerspruch nachweislich schriftlich z.B. postalisch per Einschreiben, zu veranlassen. Die bestehenden Vertragskonditionen gelten noch für 3 Monate. Aus dem Wortlaut des Gesetzes geht nicht ganz klar hervor, wann die 3-Monatsfrist beginnt. Aus Gründen der Vorsicht gehen wir hier davon aus, dass die 3-Monatsfrist nach Erhalt der Nachricht über die Preiserhöhung vom Anbieter beginnt. Mit dem Widerspruch wird ein Kündigungsprozess eingeleitet. Der Vertrag endet nach 3 Monaten ab Erhalt der Nachricht über die Preiserhöhung vom Anbieter zum folgenden Monatsletzten. Das bedeutet, dass Sie sich rasch um einen neuen Anbieter kümmern müssen.

  • Im Tarifkalkulator der E-Control gibt es Angebote, die günstiger sind als die Aktion Energiekosten-Stop. Wie ist das möglich?

    Ziel des Energiekosten-Stop ist es nicht das günstigste Angebot am Markt zu legen, sondern einen guten und konsumentenfreundlichen Tarif zu ersteigern, der ein breites Spektrum von Konsumentinnen und Konsumenten anspricht. In einem Bestbieterverfahren suchen wir jene Angebote, die unseren Qualitätskriterien entsprechen. Unter anderem sind das folgende:

    - Preisgarantie von 18 Monaten
    - Maximal einjährige Bindefrist ab Lieferbeginn
    - Kein Wechselrabatt
    - Betreuung durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI)

    Eine angebotene Gesamtrechnung wurde positiv im Bestbieterverfahren berücksichtigt. Zudem gibt es heuer wieder die Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Stromkategorien: Ökostrom nach Vorgaben der Regulierungsbehörde E-Control und Umweltzeichen-Strom, der mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet ist.

  • Ich habe weitere Fragen zu den Gemeinschaftstarifen. Wer kann mir helfen?

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht.

  • Was ist das Ziel von Energiekosten-Stop?

    2001/2002 wurde der österreichische Energiemarkt liberalisiert. Seitdem können Sie selbst darüber entscheiden, wer Ihren Anschluss mit Strom bzw. Gas beliefern soll. Doch im Gegensatz zu Industrie und Großkunden haben Konsumentinnen und Konsumenten bisher kaum von ihrer neuen Wahlfreiheit profitiert. Mit unserer Aktion Energiekosten-Stop wollen wir Sie beim Wechsel zu einem günstigeren Lieferanten unterstützen und Bewegung in den österreichischen Energiemarkt bringen. Wir wollen Bewusstsein dafür schaffen, dass Gas- und Stromlieferanten frei wählbar sind und ein Anbieterwechsel zu erheblichen Einsparungen führen kann.

  • Warum soll ich mich an der Aktion beteiligen?

    Gemeinsam sind wir stärker. Je mehr Haushalte an der Aktion teilnehmen, desto größer ist unsere Chance, günstige Strom- und Gaspreise für alle zu erzielen. Für Sie als Konsument/ Konsumentin ist die Teilnahme dabei völlig unverbindlich. Durch eine Anmeldung entstehen Ihnen keinerlei Verpflichtungen.

  • Wer organisiert Energiekosten-Stop?

    Energiekosten-Stop ist eine Aktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die in Kooperation mit der niederländischen Firma Pricewise durchgeführt wird. Pricewise, ein unabhängiges Vergleichsportal, ist bereits seit der ersten VKI-Aktion beteiligt und hat ähnliche Projekte in Belgien, Großbritannien, Portugal und den Niederlanden erfolgreich umgesetzt.

  • Strom- und Gastarife werden in einem Bieterverfahren ermittelt. Wie läuft das ab?

    Die Bestbieter und die VKI-Gemeinschaftstarife werden in einem Bieterverfahren ermittelt. Dabei gewinnt derjenige Strom- bzw. Gaslieferant, der nach definierten Qualitätskriterien das beste Tarifangebot im Rahmen des Bestbieterverfahrens legt. Erst im Anschluss werden die Namen der Bestbieter veröffentlicht.

    Die Teilnahme an diesem Verfahren steht grundsätzlich allen landesweit tätigen Anbietern offen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen im Vorfeld einigen zentralen Qualitätskriterien zustimmen. So sind etwa im Bereich Strom nur Ökostromanbieter zugelassen. Ein weiterer wichtiger Standard, zu dem sich alle Teilnehmenden verpflichten, ist die Preisgarantie von 12 Monaten.

    Folgende Tarifkategorien werden im Bestbieterverfahren ersteigert:
    - Ökostrom
    - Umweltzeichen-Strom
    - Gas

  • Welche Qualitätskriterien kennzeichnen den VKI-Gemeinschaftstarif?

    Der VKI-Tarif beinhaltet folgende Merkmale:
    - Preisgarantie für 12 Monate
    - Einjährige Bindefrist ab Lieferbeginn
    - Kein Wechselbonus
    - Betreuung durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI)

    In der Kategorie Strom haben Konsumentinnen und Konsumenten die Auswahlmöglichkeit zwischen Ökostrom nach Vorgaben der Regulierungsbehörde E-Control und Umweltzeichen-Strom nach Richtlinie UZ46, ausgezeichnet mit dem Österreichischen Umweltzeichen. Eine Erläuterung zu den Unterschieden zwischen den zwei Produkten finden Sie hier.

  • Wo liegt der Unterschied zwischen Ökostrom und Umweltzeichen-Strom?

    Zusätzlich zur Kategorie „Ökostrom“ gibt es bei der laufenden Aktion auch die Kategorie „Umweltzeichen-Strom“. Stromangebote, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind, müssen verschärfte Auflagen erfüllen, die über die gesetzlichen Vorgaben für Ökostrom hinausgehen. So können höchstens 79 Prozent des Stroms aus ökologischen Wasserkraftwerken stammen, mindestens 1,5 Prozent muss Photovoltaikstrom sein. Zusätzlich müssen mindestens 10 Prozent des Umweltzeichen-Stroms aus neuen Anlagen kommen. So ist sichergestellt, dass ein Beitrag zur Energiewende geleistet wird und Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energiequellen getätigt werden. Weitere Informationen zum Umweltzeichen-Strom finden Sie hier .

  • Verdient der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Geld, wenn ich im Rahmen der Aktion den Anbieter wechsle?

    Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist eine gemeinnützige Organisation und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Unser Partner, die niederländische Firma Pricewise, unterstützt uns bei der technischen und organisatorischen Abwicklung. Für diese Leistungen erhält Pricewise von den Energieanbietern für jeden durchgeführten Wechselauftrag einen bestimmten Geldbetrag. Ein Teil dieses Geldes wird an den VKI weitergegeben. Auf diese Weise können wir die aus der Aktion entstandenen Unkosten decken (z.B. für Hotline-Betreuung, Kundenservice).

  • Ich habe weitere Fragen zu meiner Anmeldung. Wer kann mir helfen?

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht.

Das persönliche Angebot

(Informationen, Ersparnisberechnung, Hilfe)

Teilnahmebedingungen

(Voraussetzungen & Fristen)

  • Welche Informationen enthält mein persönliches Angebot?

    In Ihrem persönlichen Angebot informieren wir Sie über die genauen Tarifdetails (Preis pro kWh, Grundgebühr, Einspeisetarif), die zu erwartenden Gesamtkosten sowie den Betrag, den Sie sich voraussichtlich sparen, wenn Sie im Rahmen der Aktion den Anbieter wechseln.

  • Wie wird die angegebene Ersparnis berechnet?

    Wir ermitteln Ihre voraussichtliche Ersparnis, indem wir die Aktionstarife mit den Tarifen vergleichen, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben. Netzkosten, gesetzliche Abgaben und Steuern werden dabei in den Vergleich miteinbezogen.

    Neben dem Tarif selbst, fließen auch Ihre Postleitzahl sowie der von Ihnen angegebene Jahresverbrauch in die Berechnung mit ein. Sollten Sie bei der Anmeldung keinen Verbrauch angegeben haben, ermitteln wir Ihr Angebot auf Basis eines Durchschnittswerts, den wir auf der Grundlage Ihrer Haushaltsgröße bzw. der von Ihnen angegebenen Verwendungsart(en) für Gas annehmen. Welcher Schätzwert Ihrer Erhebung zugrunde liegt, können Sie rechts oben auf Ihrer Angebotsseite nachlesen. Wenn Sie ein genau Ihrem Verbrauch entsprechendes Angebot wünschen, können Sie Ihre Angaben jederzeit ergänzen.

    Weitere Informationen zur Ersparnisberechnung finden Sie auch direkt auf Ihrer Angebotsseite. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere kostenlose Aktions-Hotline: 0800 810 860.

  • Was ist in den „Gesamtkosten pro Jahr“ miteinbezogen?

    In den Gesamtkosten pro Jahr sind Ihre Energiekosten, Netzkosten, gesetzliche Abgaben und Steuern eingeschlossen. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Boni oder Aktionsnachlässe Ihres derzeitigen Versorgers in der Regel nicht berücksichtigt werden können.

  • Ich habe bisher noch keine Benachrichtigung bzw. kein Angebot bekommen. Woran liegt das?

    Aufgrund der großen Teilnehmer*innenzahl verschicken wir die Angebote verteilt über einen Zeitraum von mehreren Tagen. Es kann daher vorkommen, dass Ihre Freunde oder Bekannten ihr Angebot vor Ihnen erhalten. In jedem Fall werden Sie aber genügend Zeit haben, die Tarife in Ruhe zu prüfen und Ihre Entscheidung zu fällen.

    Sollten Sie bis Mitte Mai noch keine Benachrichtigung von uns erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Abhängig von den Einstellungen Ihres E-Mail-Programms kann es sein, dass die Nachricht automatisch dorthin verschoben wurde. Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere kostenlose Aktions-Hotline: 0800 810 860.

  • Ich habe bei der Anmeldung falsche Daten eingegeben. Kann ich das noch ändern?

    Solange Sie den Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter noch nicht abgeschlossen haben, können Sie Ihre Daten jederzeit ändern. Öffnen Sie dazu die E-Mail-Bestätigung, die Sie nach der Anmeldung von uns erhalten haben. Darin finden Sie unter anderem einen Link zu Ihren persönlichen Daten. Wenn Sie diesem Link folgen, können Sie Ihre Angaben beliebig oft aktualisieren oder anpassen.

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere kostenlose Aktions-Hotline: 0800 810 860.

  • Bis wann habe ich Zeit, das Angebot anzunehmen?

    Sie haben bis ca. Mitte Juni 2021 Zeit, das Angebot anzunehmen.

  • Ich habe weitere Fragen zur Anmeldung. Wer kann mir helfen?

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere kostenlose Aktions-Hotline: 0800 810 860.

  • Wer kann an der Aktion Energiekosten-Stop teilnehmen?

    Teilnehmen können Privathaushalte in ganz Österreich. Als Haushaltskunden gelten Endverbraucher, die Energie hauptsächlich zur privaten Nutzung beziehen und deren Verbrauch nicht höher ist als 40.000 Kilowattstunden Strom bzw. 200.000 Kilowattstunden Gas im Jahr.

  • Welche Verpflichtungen gehe ich ein, wenn ich mich anmelde?

    Keine, die Anmeldung bei Energiekosten-Stop ist absolut unverbindlich. Nach Abschluss des Bieterverfahrens erhalten Sie von uns ein Angebot, in dem wir Ihnen mitteilen, wie hoch Ihre mögliche Ersparnis ist. Danach haben Sie ca. sechs Wochen Zeit zu entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Durch die Teilnahme an der Aktion entsteht keine Verpflichtung, den Strom- oder Gaslieferanten zu wechseln.

  • Ich möchte mein Unternehmen zur Aktion anmelden. Geht das?

    Leider nein. Die Teilnahme an der Aktion ist auf Privathaushalte beschränkt.

  • Bis wann kann ich entscheiden, ob ich teilnehmen möchte?

    Anmeldungen zur Aktion sind bis zum 05.04.2022 möglich. Ab Anfang Mai versenden wir dann die Angebote, aus denen hervorgeht, wie hoch Ihre Gas- bzw. Stromkostenersparnis wäre.

  • Ich führe mehr als einen Haushalt in Österreich. Kann ich mich auch öfter als einmal für Energiekosten-Stop anmelden?

    Ja, Sie können sich mit beliebig vielen Haushalten an der Aktion beteiligen. Bei mehreren Anmeldungen erhalten Sie für jeden Haushalt ein eigenes Angebot mit Ihrer Energiekosten-Ersparnis zugesandt.

  • Ich habe keinen Internetzugang / keine E-Mailadresse. Was soll ich tun?

    Wir bitten um Verständnis, dass eine Teilnahme an der Akiton nur online möglich ist. Fragen Sie zunächst in Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis – vielleicht gibt es jemanden, der die Anmeldung für Sie durchführen kann. Auch mehrere Anmeldungen mit ein und derselben E-Mailadresse sind möglich.

    Sofern das nicht möglich ist, verweisen wir Sie auf die Energiehotline der Regulierungsbehörde E-Control. Dort haben Sie die Möglichkeit sich telefonisch zum Anbieterwechsel beraten zu lassen.

    Wenn Sie einen ähnlichen Tarif wie unseren Gemeinschaftstarif suchen, erkkundigen Sie sich nach folgenden Tarifkriterien:

    - Längere Preisgarantie (zumindest 12 Monate)
    - Kein Wechselbonus
    - Eventuell: Gesamtrechnung = gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten
    - Wichtig für Sie: kein reines Online-Produkt. Erwähnen Sie bitte aktiv, dass Sie keinen Internetzugang haben

  • Ich habe weitere Fragen zur Teilnahme. Wer kann mir helfen?

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht .

Wechsel Stromanbieter

Anmeldung

(Ablauf, Daten, Korrekturen)

  • Ich möchte das Angebot von Voltino annehmen und auf den Gemeinschaftstarif wechseln. Was muss ich tun?

    In der E-Mail-Benachrichtigung, die Sie von uns erhalten, finden Sie auch einen Link zu Ihrer persönlichen Angebotsseite. Um auf den Gemeinschaftstarif zu wechseln, führen Sie bitte folgende Schritte durch:

    1. Klicken Sie auf den Link, den Sie mit Ihrer E-Mail erhalten haben.

    2. Sie werden auf Ihre Angebotsseite weitergeleitet. Dort finden Sie detaillierte Tarif- und Produktinformationen sowie Angaben zu Ihrer voraussichtlichen Ersparnis. (Die Berechnung basiert auf den von Ihnen angegebenen Verbrauchsdaten. Falls diese Daten unvollständig oder nicht mehr aktuell sein sollten, können Sie diese ändern oder ergänzen, indem Sie auf „Angaben anpassen“ klicken. Wenn Sie Änderungen bei Ihren Verbrauchsdaten vornehmen, wird auch ihr Angebot aktualisiert.)

    Wenn Sie nur das Stromangebot annehmen möchten, finden Sie auf der rechten Seite Ihres Angebots ein Kästchen mit der Überschrift „Bitte wählen Sie aus, welche Energieart Sie wechseln möchten“. Wählen Sie das Häkchen bei „Gas wählen“ in Ihrem Angebot ab, klicken dann auf „Weiter“ und folgen den Anweisungen der Seite.

    3. Wenn Sie zum Gemeinschaftstarif wechseln wollen, klicken Sie auf „Weiter“. Der Button öffnet ein Online-Formular.

    4. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und klicken Sie auf "Daten überprüfen".

    5. Sie haben nun nochmals die Möglichkeit, Ihre Daten zu kontrollieren und eventuell zu korrigieren. Wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rücktrittsbelehrung von Voltino gelesen und geprüft haben, akzeptieren Sie diese. Klicken Sie auf "Zahlungspflichtig bestellen".

    6. Anschließend erhalten Sie ein Bestätigungsmail über Ihren soeben aufgegebenen Wechselauftrag.

    7. Sobald Ihre Daten bei Voltino eingelangt sind, wird der Wechselprozess gestartet. In der Regel erhalten Sie innerhalb von sieben Werktagen ein Willkommensschreiben Ihres neuen Lieferanten mit den wichtigsten Informationen.

  • Wie lange habe ich Zeit, mich für den Wechsel zu entscheiden?

    Sie haben bis ca. Mitte Juni 2021 Zeit, das Angebot anzunehmen und zu Voltino zu wechseln.

  • Muss ich meinen bisherigen Stromanbieter selbst kündigen?

    Nein, die Kündigung und alle anderen Formalitäten übernimmt Ihr neuer Anbieter.

  • Muss ich einen neuen Vertrag mit meinem Netzbetreiber abschließen?

    Im Regelfall nicht. Es könnte jedoch sein, dass Ihr örtlicher Netzbetreiber den Wechsel zum Anlass nimmt, um den Vertrag zu erneuern. Es handelt sich in diesem Fall um einen Standardvertrag für Privatkunden.

  • Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

    Ihre 33-stellige Zählpunktnummer, beginnend mit AT, finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung oder auf dem Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger. Alternativ können Sie Ihre Zählpunktnummer auch bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.

  • Wie lange dauert der Wechsel?

    Der Wechsel auf den Gemeinschaftstarif dauert in der Regel bis zu vier Wochen, kann sich jedoch hinauszögern, wenn eine längere Vertragsbindung bei Ihrem Vorversorger besteht. Sollten im Zuge des Wechselprozesses noch Fragen zu Ihren Daten entstehen, erhalten Sie eine E-Mail von Voltino. Bei Fragen zu Ihrem Wechselstatus wenden Sie sich bitte an Voltino unter info@voltino.at oder telefonisch unter 0800 0123 00.

  • Wann wird mein neuer Vertrag gültig?

    Indem Sie die AGB des neuen Lieferanten in unserem Online-Formular akzeptieren und die Bestellung bestätigen, schließen Sie einen gültigen Liefervertrag ab und der Wechsel wird eingeleitet. Voltino informiert Sie dann über den voraussichtlichen Start der Belieferung. Die Preisgarantie von 18 Monaten gilt ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Lieferbeginns.

  • Was passiert, wenn der neue Vertrag nach einem Jahr ausläuft?

    Sollten Sie nicht selbst erneut den Anbieter wechseln, läuft Ihr Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres unverändert weiter. Die Preise der Gemeinschaftsaktion gelten jedenfalls für 18 Monate ab Lieferbeginn. Nach Ablauf der einjährigen Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif bzw. Anbieter jederzeit gewechselt werden.

  • Mein derzeitiger Vertrag läuft auf den Namen meines Partners / meiner Partnerin. Ist das ein Problem?

    Beim Umstieg auf den Gemeinschaftstarif muss der Name auf dem Wechselauftrag mit dem Namen auf Ihrem bestehenden Vertrag übereinstimmen. Wenn Sie die Angaben in Ihrem bestehenden Vertrag aktualisieren wollen, raten wir Ihnen, sobald wie möglich Ihren derzeitigen Anbieter und Ihren örtlichen Netzbetreiber zu kontaktieren und die Änderung bekannt zu geben. In der Regel wird Ihr bestehender Vertrag dann gekündigt und in einen neuen Vertrag überführt, in dem Sie als Vertragspartner aufscheinen. Achten Sie dabei darauf, dass der neue Vertrag keine Bindefrist enthält.

  • Ich bin vertraglich derzeit noch an meinen alten Stromanbieter gebunden. Kann ich trotzdem wechseln?

    Wenn Ihre Vertragsbindung bis spätestens zum 31.12.2021 endet, wird Voltino den Umstieg nach Ablauf der Vertragsbindung durchführen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig (bis Mitte Juni) über das Onlineformular der Aktion Energiekosten-Stop einen Liefervertrag abschließen.

    Sollte Ihre Vertragsbindung dagegen länger als bis zum 31.12.2021 bestehen, ist ein Wechsel im Rahmen der aktuellen Aktion leider nicht möglich. Für ein alternatives Tarifangebot wenden Sie sich direkt per E-Mail an info@voltino.at.

  • Ich bin bereits Kunde bei Voltino. Kann ich trotzdem auf den Gemeinschaftstarif wechseln?

    Ja, Sie können selbstverständlich auch auf den Gemeinschaftstarif wechseln, wenn Sie bereits Kunde beim Bestbieter sind und in Ihrem aktuellen Vertrag keine Bindefristen mehr bestehen. Sollten Sie sich für das neue Produkt entscheiden, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Fristen und eventuelle Boni-Rückzahlungen bei Vertragskündigung.

  • Ich übersiedle gerade. Kann ich das Angebot von Voltino trotzdem annehmen?

    Da sich unsere Aktion auf den Wechsel des Energieanbieters, nicht aber auf Neuanmeldungen bezieht, müssen Sie einen bestehenden Liefervertrag haben, um das Angebot in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie daher gerade übersiedeln, ist es notwendig, dass Sie zunächst einen Energieliefervertrag ohne Bindung für Ihre neue Adresse abschließen.

  • Ich werde im Laufe des Jahres übersiedeln. Kann ich den Vertrag von Voltino an die neue Adresse mitnehmen?

    Bei Voltino ist es leider nicht möglich, den Vertrag an die neue Adresse mitzunehmen. Sie können in diesem Fall den Bestbieter um ein Alternativangebot anfragen. Bitte kontaktieren Sie dafür das Kundenservice von Voltino unter info@voltino.at oder telefonisch unter 0800 0123 00.

  • Ich habe gewechselt – warum habe ich kein Bestätigungsmail erhalten?

    Es könnte sein, dass die Nachricht vom Filter Ihres E-Mail-Programms in den Spam-Ordner verschoben wurde. Sollten Sie die E-Mail dort nicht finden und zwei Stunden nach der Aufgabe des Wechselauftrages noch keine Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unsere kostenlose Aktions-Hotline: 0800 810 860 (Mo.-Fr., 8-18 Uhr).

  • Ich habe einen Vertrag mit Voltino abgeschlossen, möchte ihn aber lieber doch wieder stornieren. Wie geht das?

    Ein Storno Ihres Wechselauftrages ist bis 14 Tage nach dem Online-Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen möglich. Richten Sie Ihre Kündigung bitte schriftlich mittels eindeutiger Erklärung (z.B. E-Mail oder Fax) an Voltino (info@voltino.at).

  • Ich möchte nur das Stromangebot annehmen. Wie ist das möglich?

    Wenn Sie nur das Stromangebot annehmen möchten, finden Sie auf der rechten Seite Ihres Angebots ein Kästchen mit der Überschrift "Bitte wählen Sie aus, welche Energieart Sie wechseln möchten". Wählen Sie das Häkchen bei "Gas wählen" in Ihrem Angebot ab, klicken dann auf "Weiter" und folgen den Anweisungen der Seite.

  • Welche Angaben sind nötig, um sich für Energiekosten-Stop anzumelden?

    Für die unverbindliche Erstanmeldung genügen folgende Daten:
    - Name
    - E-Mailadresse
    - Postleitzahl
    - Vorhandene Anschlüsse (Strom, Strom + Gas)

    Im zweiten Anmeldeschritt bitten wir Sie dann, die nachfolgenden Angaben zu ergänzen:
    - Derzeitiger Energielieferant
    - Derzeitiger Energietarif
    - Jahresenergieverbrauch (laut letzter Abrechnung)

    Diese Daten benötigen wir, um Ihnen eine präzise Berechnung Ihrer Ersparnis schicken zu können.

  • Warum soll ich Angaben zu meinem Energieverbrauch machen?

    Nach Abschluss des Bieterverfahrens unter den Energielieferanten errechnen wir auf Grundlage der Verbrauchsdaten Ihre persönliche Kostenersparnis. Damit wollen wir Ihnen helfen, abzuschätzen, ob sich der Anbieterwechsel für Sie lohnen würde. Mit der Angabe Ihrer Daten helfen Sie uns darüber hinaus, die Rahmenbedingungen für das Bieterverfahren so zu gestalten, dass für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine möglichst hohe Kostenersparnis erreicht werden kann.

  • Ich weiß nicht, wie hoch mein Verbrauch ist. Was soll ich tun?

    Die Daten zu Ihrem Strom- oder Gasverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Falls Sie diese nicht zur Hand haben oder nicht wissen, welche Zahlen die richtigen sind, können Sie sich bei Ihrem derzeitigen Energieanbieter danach erkundigen.

    Sollte beides nicht möglich sein, können Sie anstelle der Verbrauchswerte auch die Größe Ihres Haushalts angeben. Wir schätzen Ihren Verbrauch dann anhand von Durchschnittswerten. Bitte beachten Sie aber, dass eine solche Schätzung ungenau ist. Eine präzise Berechnung Ihrer Energiekosten-Ersparnis ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

  • Ich habe bei der Anmeldung einen Fehler gemacht. Wie kann ich meine Angaben korrigieren?

    Nach Ihrer Anmeldung haben Sie von uns eine E-Mail-Bestätigung erhalten. Darin finden Sie unter anderem einen Link zu Ihren persönlichen Daten. Wenn Sie diesem Link folgen, können Sie Ihre Angaben beliebig oft aktualisieren oder anpassen.

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht.

  • Kann ich mich mit einer E-Mailadresse öfters anmelden?

    Ja, Sie können dieselbe E-Mailadresse auch für unterschiedliche Anmeldungen verwenden (z.B. für Ihre eigene und die eines Verwandten).

  • Mein Liefervertrag läuft auf den Namen eines Dritten (Vermieter, ehemaliger Mitbewohner, etc.) Kann ich mich trotzdem anmelden?

    Eine unverbindliche Erstanmeldung ist in jedem Fall möglich. Spätestens dann, wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, muss der Vertrag jedoch auf Ihren Namen lauten. Wir raten Ihnen daher, sobald wie möglich Ihren derzeitigen Energieanbieter sowie Ihren Netzbetreiber zu kontaktieren und die Änderungen bekannt zu geben. In der Regel wird Ihr bestehender Vertrag dann in einen neuen Vertrag überführt, in dem Sie als Vertragspartner aufscheinen.

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht.

  • Die Energierechnung meines Haushalts lautet auf meinen Partner/ meine Partnerin und mich. Reicht es, wenn ich bei der Anmeldung einen Namen angebe?

    Für eine gültige Anmeldung genügt ein Name. Spätestens beim Vertragsabschluss mit Ihrem neuen Anbieter müssen jedoch beide Namen angeführt werden.

  • Warum habe ich nach der Anmeldung keine E-Mail-Bestätigung erhalten?

    Es könnte sein, dass die Nachricht vom Filter Ihres E-Mail-Programms in den Spam-Ordner verschoben wurde. Sollten Sie die E-Mail dort nicht finden und nach zwei Stunden noch keine Bestätigung erhalten haben, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.

  • Ich habe keinen Internetzugang / keine E-Mailadresse. Was soll ich tun?

    Wir bitten um Verständnis, dass eine Teilnahme an der Akiton nur online möglich ist. Fragen Sie zunächst in Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis – vielleicht gibt es jemanden, der die Anmeldung für Sie durchführen kann. Auch mehrere Anmeldungen mit ein und derselben E-Mailadresse sind möglich.

    Sofern das nicht möglich ist, verweisen wir Sie auf die Energiehotline der Regulierungsbehörde E-Control. Dort haben Sie die Möglichkeit sich telefonisch zum Anbieterwechsel beraten zu lassen.

    Wenn Sie einen ähnlichen Tarif wie unseren Gemeinschaftstarif suchen, erkkundigen Sie sich nach folgenden Tarifkriterien:
    - Längere Preisgarantie (zumindest 12 Monate)
    - Kein Wechselbonus
    - Eventuell: Gesamtrechnung = gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten
    - Wichtig für Sie: kein reines Online-Produkt. Erwähnen Sie bitte aktiv, dass Sie keinen Internetzugang haben

  • Ich habe mich erfolgreich angemeldet. Wie geht es jetzt weiter?

    Anfang April 2022 veranstalten wir unter allen teilnehmenden Energielieferanten ein Bieterverfahren. Ab Anfang Mai erhalten Sie dann von uns eine E-Mail-Benachrichtigung, in der wir Ihnen mitteilen, wie hoch Ihre Kostenersparnis für Strom bzw. Gas wäre, wenn Sie sich für den Wechsel entscheiden. Sie haben dann ca. sechs Wochen Zeit, um das Angebot zu prüfen und zu entscheiden, ob Sie es annehmen möchten.

  • Ich habe weitere Fragen zur Anmeldung. Wer kann mir helfen?

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht.

Wechsel Gasanbieter

Technische Fragen

(Anbieterwechsel und Versorgungssicherheit)

  • Ich möchte das Angebot von goldgas annehmen und auf den Gemeinschaftstarif wechseln. Was muss ich tun?

    In der E-Mail-Benachrichtigung, die Sie von uns erhalten, finden Sie auch einen Link zu Ihrer persönlichen Angebotsseite. Um auf den Gemeinschaftstarif zu wechseln, führen Sie bitte folgende Schritte durch:

    1. Klicken Sie auf den Link, den Sie mit Ihrer E-Mail erhalten haben.

    2. Sie werden auf Ihre Angebotsseite weitergeleitet. Dort finden Sie detaillierte Tarif- und Produktinformationen sowie Angaben zu Ihrer voraussichtlichen Ersparnis. (Die Berechnung basiert auf den von Ihnen angegebenen Verbrauchsdaten. Falls diese Daten unvollständig oder nicht mehr aktuell sein sollten, können Sie diese ändern oder ergänzen, indem Sie auf „Angaben anpassen“ klicken. Wenn Sie Änderungen bei Ihren Verbrauchsdaten vornehmen, wird auch Ihr Angebot aktualisiert).

    Wenn Sie nur das Gasangebot annehmen möchten, finden Sie auf der rechten Seite Ihres Angebots ein Kästchen mit der Überschrift „Bitte wählen Sie aus, welche Energieart Sie wechseln möchten“. Wählen Sie das Häkchen bei „Strom wählen“ in Ihrem Angebot ab, klicken dann auf „Weiter“ und folgen den Anweisungen der Seite.

    3. Wenn Sie zum Gemeinschaftstarif wechseln wollen, klicken Sie auf „Weiter“. Der Button öffnet ein Online-Formular.

    4. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und klicken Sie auf "Daten überprüfen".

    5. Sie haben nun nochmals die Möglichkeit, Ihre Daten zu kontrollieren und eventuell zu korrigieren. Wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rücktrittsbelehrung von goldgas gelesen und geprüft haben, akzeptieren Sie diese. Klicken Sie auf "Zahlungspflichtig bestellen".

    6. Anschließend erhalten Sie ein Bestätigungsmail über Ihren soeben aufgegebenen Wechselauftrag.

    7. Sobald Ihre Daten bei goldgas eingelangt sind, wird der Wechselprozess gestartet. In der Regel erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen eine Eingangsbestätigung mit den wichtigsten Informationen. Bei Lieferbeginn erhalten Sie ein Willkommensschreiben.

  • Wie lange habe ich Zeit, mich für den Wechsel zu entscheiden?

    Sie haben bis ca. Mitte Juni 2021 Zeit, das Angebot anzunehmen und zu goldgas zu wechseln.

  • Muss ich meinen bisherigen Gasanbieter selbst kündigen?

    Nein, die Kündigung und alle anderen Formalitäten übernimmt Ihr neuer Anbieter.

  • Muss ich einen neuen Vertrag mit meinem Netzbetreiber abschließen?

    Im Regelfall nicht. Es könnte jedoch sein, dass Ihr örtlicher Netzbetreiber den Wechsel zum Anlass nimmt, um den Vertrag zu erneuern. Es handelt sich in diesem Fall um einen Standardvertrag für Privatkunden.

  • Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

    Ihre 33-stellige Zählpunktnummer, beginnend mit AT, finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung oder auf dem Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger. Alternativ können Sie Ihre Zählpunktnummer auch bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.

  • Wie lange dauert der Wechsel?

    Der Wechsel auf den Gemeinschaftstarif dauert in der Regel bis zu vier Wochen, kann sich jedoch hinauszögern, wenn eine längere Vertragsbindung bei Ihrem Vorversorger besteht. Sollten im Zuge des Wechselprozesses noch Fragen zu Ihren Daten entstehen, erhalten Sie eine E-Mail von goldgas. Bei Fragen zu Ihrem Wechselstatus wenden Sie sich bitte an goldgas unter kundenkontakt@lw.goldgas.at oder telefonisch unter 0800 203 204.

  • Wann wird mein neuer Vertrag gültig?

    Indem Sie die AGB des neuen Lieferanten in unserem Online-Formular akzeptieren und die Bestellung bestätigen, schließen Sie einen gültigen Liefervertrag ab und der Wechsel wird eingeleitet. goldgas informiert Sie dann über den voraussichtlichen Start der Belieferung. Die Preisgarantie von 18 Monaten gilt ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Lieferbeginns.

  • Was passiert, wenn der neue Vertrag nach einem Jahr ausläuft?

    Sollten Sie nicht selbst erneut den Anbieter wechseln, läuft Ihr Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres unverändert weiter. Die Preise der Gemeinschaftsaktion gelten jedenfalls für 18 Monate ab Lieferbeginn. Nach Ablauf der einjährigen Mindestvertragslaufzeit kann der Tarif bzw. Anbieter jederzeit gewechselt werden.

  • Mein derzeitiger Vertrag läuft auf den Namen meines Partners/meiner Partnerin. Ist das ein Problem?

    Beim Umstieg auf den Gemeinschaftstarif muss der Name auf dem Wechselauftrag mit dem Namen auf Ihrem bestehenden Vertrag übereinstimmen. Wenn Sie die Angaben in Ihrem bestehenden Vertrag aktualisieren wollen, raten wir Ihnen, sobald wie möglich Ihren derzeitigen Anbieter und Ihren örtlichen Netzbetreiber zu kontaktieren und die Änderung bekannt zu geben. In der Regel wird Ihr bestehender Vertrag dann gekündigt und in einen neuen Vertrag überführt, in dem Sie als Vertragspartner aufscheinen. Achten Sie dabei darauf, dass der neue Vertrag keine Bindungsfrist enthält.

  • Ich bin vertraglich derzeit noch an meinen alten Gasanbieter gebunden. Kann ich trotzdem wechseln?

    Wenn Ihre Vertragsbindung bis spätestens zum 31.12.2021 endet, wird goldgas den Umstieg nach Ablauf der Vertragsbindung durchführen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig (bis Mitte Juni 2021) über das Onlineformular der Aktion Energiekosten-Stop einen Liefervertrag abschließen.

    Sollte Ihre Vertragsbindung dagegen länger als bis zum 31.12.2021 bestehen, ist ein Wechsel im Rahmen der aktuellen Aktion leider nicht möglich. Für ein alternatives Tarifangebot wenden Sie sich direkt per E-Mail an kundenkontakt@lw.goldgas.at.

  • Ich bin bereits Kundin bzw. Kunde bei goldgas. Kann ich trotzdem auf den Gemeinschaftstarif wechseln?

    Ja, Sie können selbstverständlich auch auf den Gemeinschaftstarif wechseln, wenn Sie bereits Kunde beim Bestbieter sind und in Ihrem aktuellen Vertrag keine Bindungsfristen mehr bestehen. Sollten Sie sich für das neue Produkt entscheiden, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Fristen und eventuelle Boni-Rückzahlungen bei Vertragskündigung.

  • Ich übersiedle gerade. Kann ich das Angebot goldgas trotzdem annehmen?

    Da sich unsere Aktion auf den Wechsel des Energieanbieters, nicht aber auf Neuanmeldungen bezieht, müssen Sie einen bestehenden Liefervertrag haben, um das Angebot in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie daher gerade umziehen, ist es notwendig, dass Sie zunächst einen Energieliefervertrag ohne Bindung für Ihre neue Adresse abschließen.

  • Ich werde im Lauf des Jahres übersiedeln. Kann ich den Vertrag von goldgas an die neue Adresse mitnehmen?

    Bei goldgas ist es leider nicht möglich, den Vertrag an die neue Adresse mitzunehmen. Sie können in diesem Fall den Bestbieter um ein Alternativangebot anfragen. Bitte kontaktieren Sie dafür das Kundenservice von goldgas unter kundenkontakt@lw.goldgas.at oder telefonisch unter 0800 203 204.

  • Ich habe gewechselt – warum habe ich kein Bestätigungs-E-Mail erhalten?

    Es könnte sein, dass die Nachricht vom Filter Ihres E-Mail-Programms in den Spam-Ordner verschoben wurde. Sollten Sie die E-Mail dort nicht finden und zwei Stunden nach der Aufgabe des Wechselauftrages noch keine Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unsere kostenlose Aktions-Hotline: 0800 810 860 (Mo.-Fr., 8-18 Uhr).

  • Ich habe einen Vertrag mit goldgas abgeschlossen, möchte ihn aber lieber doch wieder stornieren. Wie geht das?

    Ein Storno Ihres Wechselauftrages ist bis 14 Tage nach dem Online-Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen möglich. Richten Sie Ihre Kündigung schriftlich mittels eindeutiger Erklärung (z.B. per E-Mail oder Fax) an goldgas(kundenkontakt@lw.goldgas.at).

  • Ich möchte nur das Gasangebot annehmen. Wie ist das möglich?

    Wenn Sie nur das Gasangebot annehmen möchten, finden Sie auf der rechten Seite Ihres Angebots ein Kästchen mit der Überschrift „Bitte wählen Sie aus, welche Energieart Sie wechseln möchten“. Wählen Sie das Häkchen bei „Strom wählen“ in Ihrem Angebot ab, klicken dann auf „Weiter“ und folgen den Anweisungen der Seite.

  • Sind bei einem Wechsel des Energieanbieters technische Änderungen an meiner Strom- bzw. Gasleitung nötig?

    Nein, technische Umstellungen sind nicht nötig. Ihre Strom- und Gaszähler sowie alle Leitungen bleiben unverändert erhalten.

  • Ist meine Versorgung mit Strom bzw. Gas gesichert?

    Ihre Energieversorgung ist in jedem Fall gesichert. Auch während des Anbieterwechsels werden Sie wie gewohnt mit Strom bzw. Gas beliefert.

  • Was passiert, wenn der neue Anbieter in Konkurs gehen sollte?

    Es ist in Österreich bisher nur einmal vorgekommen, dass ein Energielieferant in Konkurs ging. Auch in diesem Fall werden Sie als Konsumentin bzw. Konsument weiterhin mit Strom bzw. Gas versorgt. Sollte der Konkurs eintreten, würde Ihnen zunächst ein anderer österreichischer Lieferant zugeteilt, dem Sie dann binnen 14 Tagen kündigen könnten, um einen Liefervertrag mit dem Versorger Ihrer Wahl abzuschließen. Eine durchgehende Versorgung ist in jedem Fall gewährleistet.

  • Kann ich auch teilnehmen, wenn ich Strom aus Photovoltaik ins Netz einspeise?

    Zusätzlich zur Kategorie „Ökostrom“ gibt es bei der laufenden Aktion die Kategorie „Umweltzeichen-Strom“. Stromangebote, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind, müssen verschärfte Auflagen erfüllen, die über die gesetzlichen Vorgaben für Ökostrom hinausgehen. In der Kategorie „Umweltzeichen-Strom“ wird auf jeden Fall ein PV-Einspeisetarif ersteigert werden, zu dem Sie wechseln können. Ob auch in der Kategorie „Ökostrom“ ein PV-Einspeisetarif angeboten wird, hängt vom Ausgang des Bieterverfahrens ab. Eine unverbindliche Erstanmeldung ist jedoch in jedem Fall möglich. Informationen darüber, ob der Wechsel für Sie machbar und vorteilhaft wäre, erhalten Sie dann zusammen mit Ihrem persönlichen Angebot.

  • Ich habe weitere technische Fragen. Wer kann mir helfen?

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht.

Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

Datenschutz

(Persönliche Informationen und Sicherheit)

  • Was kostet mich der Wechsel?

    Der Wechsel des Energieanbieters ist in Österreich mit keinerlei Kosten verbunden. Auch sonst darf der Umstieg für die Kundin bzw. den Kunden keine Nachteile mit sich bringen. Eine lückenlose Versorgung ist gewährleistet. Auch die Leistungen Ihres Netzbetreibers stehen Ihnen nach dem Wechsel in gleicher Qualität zur Verfügung.

  • Wann erhalte ich meine Abrechnung?

    Der jährliche Ablesetermin wird durch den Wechsel nicht geändert, sondern hängt vom Ablesetermin Ihres örtlichen Netzbetreibers ab. Der Netzbetreiber leitet Ihre Verbrauchsdaten an den Energielieferanten weiter, der Ihnen daraufhin die Rechnung ausstellt. Die Schlussrechnung Ihres bisherigen Energieversorgers erhalten Sie bei einem Anbieterwechsel dagegen zum tatsächlichen Wechselstichtag.

  • Wo finde ich Informationen zu meiner Rechnung und meinem Verbrauch?

    Informationen zu Ihrer Strom- und Gasrechnung sowie zu Ihrem Verbrauch erhalten Sie in Ihrem Kundenportal von Voltino bzw. goldgas. Alternativ können Sie auch das Kundenservice von Voltino unter info@voltino.at oder telefonisch unter 0800 0123 00 bzw. von goldgas unter kundenkontakt@lw.goldgas.at oder telefonisch unter 0800 203 204 kontaktieren.

  • Wie bekomme ich meine Rechnung zugesandt?

    Bei Voltino finden Sie Ihre Jahresabrechnung im Online-Kundenportal. Sobald die Jahresabrechnung da ist, erhalten Sie eine E-Mailbenachrichtigung zugesandt. Sollten Sie eine Papierrechnung wünschen, können Sie das in Ihrem Kundenportal ändern oder Sie kontaktieren das Kundenservice von Voltino unter info@voltino.at oder telefonisch unter 0800 0123 00. Bei goldgas finden Sie Ihre Jahresabrechnung im Online-Kundenportal. Sollten Sie eine Papierrechnung wünschen, kontaktieren Sie goldgas unter kundenkontakt@lw.goldgas.at oder telefonisch unter 0800 203 204. Ohne Registrierung im Online-Kundenportal wird die Rechnung per Post zugesandt.

  • Wie werden die vorgeschriebenen Teilbeträge auf meiner Rechnung ermittelt?

    Grundsätzlich erfolgt die Berechnung auf der Grundlage vergangener Verbrauchsdaten. Das bedeutet, dass Sie die exakten Kosten, basierend auf Ihrem Energieverbrauch, erst mit der nächsten Jahresabrechnung überprüfen können. Die von Ihrem Netzbetreiber bzw. Ihrem neuen Lieferanten festgesetzten Teilbeträge sind daher eine Einstufung. Im Rahmen der nächsten Abrechnung werden die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen dann Ihrem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt. Daraus ergibt sich im Weiteren entweder ein Guthaben oder eine Forderung.

    Wenn Sie alte Abrechnungen mit den nun vorgeschriebenen Teilbeträgen vergleichen, beachten Sie bitte Folgendes:

    - Vergleichen Sie den gleichen Zeitraum (Endabrechnung und Vorschreibung beziehen sich auf unterschiedliche Abrechnungsperioden).
    - Ihre Vorschreibung beinhaltet die Posten „Energiepreis“, „Netzkosten“, „Steuern und Abgaben“ sowie 20 Prozent Umsatzsteuer. In Ihrer letzten Jahresabrechnung wurden diese Posten möglicherweise separat ausgewiesen.
    - Netzkosten sowie Steuern und Abgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und werden jedes Jahr neu festgelegt und veröffentlicht. Die aktuellen Werte können daher von denen der letzten Abrechnungsperioden abweichen.

    Sollten Sie nach einer genauen Prüfung der Meinung sein, dass Ihre Teilbeträge zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Versorger direkt zu kontaktieren. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, die Teilbeträge anpassen zu lassen.

  • Wann werden die Rechnungsbeträge abgebucht?

    Voltino bzw. goldgas bucht die Teilbeträge monatlich ab, nicht jährlich. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in den AGB bzw. auf der Webseite des Unternehmens.

  • Wie setzt sich meine Energierechnung zusammen?

    Die Energierechnung, die Sie als Kundin bzw. Kunde bezahlen, besteht aus mehreren Teilen. Ein Teil geht an Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten, der andere an Ihren örtlichen Netzbetreiber. Möglicherweise haben Sie das in der Vergangenheit gar nicht bemerkt, denn oft werden beide Teile der Energierechnung gemeinsam verrechnet.
    Voltino bietet eine Gesamtrechnung an. Das bedeutet, dass Voltino sowohl die Energie- als auch Netzkosten, Steuern und Abgaben in Rechnung stellt. Im Hintergrund leitet Voltino die Netzkosten, Steuern und Abgaben dann an Ihren Netzbetreiber weiter.
    goldgas hat eine getrennte Rechnung von Energie- und Netzkosten. Das bedeutet, dass goldgas Ihnen nur die Energiekosten in Rechnung stellt. Netzkosten, Steuern und Abgaben werden Ihnen dann direkt von Ihrem Netzbetreiber verrechnet.

  • Hafte ich, wenn andere Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der Aktion ihre Rechnung nicht bezahlen?

    Auch wenn viele Energiekundinnen und Energiekunden an unserer Aktion teilnehmen, schließt am Ende jeder Privathaushalt einen eigenen Vertrag mit seinem neuen Anbieter ab. Sie sind im Rahmen dieses Vertrages also nur für Ihre eigenen Zahlungen verantwortlich.

  • Ich habe weitere Fragen zu meiner Energierechnung. Wer kann mir helfen?

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere kostenlose Aktions-Hotline: 0800 810 860.

  • Welche Angaben sind nötig, um sich für Energiekosten-Stop anzumelden?

    Für die unverbindliche Erstanmeldung genügen folgende Daten:

    - Name
    - E-Mail-Adresse
    - Postleitzahl
    - Vorhandene Anschlüsse (Strom, Strom + Gas)


    Im zweiten Anmeldeschritt bitten wir Sie dann, die nachfolgenden Angaben zu ergänzen:

    - Derzeitiger Energielieferant
    - Derzeitiger Energietarif
    - Jahresenergieverbrauch (laut letzter Abrechnung)

    Diese Daten benötigen wir, um Ihnen eine präzise Berechnung Ihrer Ersparnis schicken zu können.

  • Warum soll ich Angaben zu meinem Energieverbrauch machen?

    Nach Abschluss des Bieterverfahrens unter den Energielieferanten errechnen wir auf Grundlage der Verbrauchsdaten Ihre persönliche Kostenersparnis. Damit wollen wir Ihnen helfen, abzuschätzen, ob sich der Anbieterwechsel für Sie lohnen würde. Mit der Angabe Ihrer Daten helfen Sie uns darüber hinaus, die Rahmenbedingungen für das Bieterverfahren so zu gestalten, dass für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine möglichst hohe Kostenersparnis erreicht werden kann.

  • Was passiert mit meinen Daten?

    Den Schutz Ihrer Daten nehmen wir sehr ernst. Ihre persönlichen Daten werden von uns grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben – auch nicht an die Strom- bzw. Gasanbieter. Falls Sie sich nach Erhalt Ihres Angebots dazu entscheiden sollten, den Anbieter zu wechseln, erteilen Sie uns mit einer expliziten Zustimmung die Erlaubnis, Ihre Daten weiterzugeben. Dazu bedarf es jedoch einer eigenen Zustimmungserklärung. Ohne eine solche explizite Zustimmung geben wir Ihre Daten nicht weiter.

  • Ich habe weitere Fragen zum Datenschutz. Wer kann mir helfen?

    Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, schreiben Sie uns eine Nachricht.